Fortbildungspflicht

Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, kollegialer Austausch und ein Interesse an berufspolitischen Entwicklungen sind auch im Gebärdensprachdolmetschen unerlässlich für qualitativ hochwertige Arbeit.

Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des bgd im Jahr 2015 eine Fortbildungspflicht für alle Mitglieder beschlossen. Jedes Mitglied, das die Teilnahme an mindestens drei Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von zwei Jahren belegen kann, erhält nach Ablauf der jeweiligen Zweijahresfrist ein Siegel, das die Erfüllung der Fortbildungspflicht bestätigt.

Die besuchten Fortbildungsveranstaltungen müssen inhaltlich und vom zeitlichen Umfang her den Anforderungen entsprechen, die in den Regelungen zur Fortbildungspflicht festgelegt sind.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Zweijahresfrist ausnahmsweise einmalig auf drei Jahre verlängert (2019/2020/2021).

Die Kommission "Fortbildung" ist unter folgender Emailadresse zu erreichen: