Einsatzbedingungen

Die Dolmetschtätigkeit erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Fachwissen. Dolmetschende verpflichten sich, bei ihrer Berufsausübung gemäß der Berufs- und Ehrenordnung zu handeln und stets auf ein Höchstmaß an Qualität zu achten. Da in empirischen Studien nachgewiesen wurde, dass ab einer durchgehenden Dolmetschtätigkeit von 20 bis 30 Minuten die Qualität der Leistung nachlässt und im Nachgang sich die Fehlerrate signifikant erhöht, haben sich für die Arbeit von Dolmetschenden folgende Empfehlungen bewährt:

  • Dolmetscheinsätze bis zu einer Stunde Einsatzzeit können im Regelfall von einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher alleine übernommen werden.
  • Einsätze, die über diese Zeitdauer hinausgehen oder bei denen zusätzlich erschwerte Bedingungen für die Dolmetschleistung hinzukommen, werden in der Regel von einem Team von zwei Dolmetscher:innen übernommen (Doppelbesetzung).

Doppelbesetzung bedeutet, dass die Dolmetschenden sich gegenseitig in ihrer Tätigkeit unterstützen. Der:die nicht aktive Dolmetscher:in wird dem Kollegen oder der Kollegin im Bedarfsfalle zusätzliche Informationen zukommen lassen, zum Beispiel (von der:dem aktiv Dolmetschenden nicht einsehbare) Diagramme oder Tabellen kurz skizzieren, so dass diese in die Verdolmetschung einfließen können. Somit ist auch die:der Dolmetschende, die:der gerade nicht dolmetscht, stets aufmerksam und bereit, Unterstützung zu leisten.

Auch bei einer Doppelbesetzung sollten bei länger andauernden Einsätzen Pausen vorgesehen sein, um die Qualität der Dolmetschleistung kontinuierlich auf einem hohen Niveau zu erhalten.