Aufnahmebedingungen

Die ordentliche Mitgliedschaft:

Die ordentliche Mitgliedschaft kann nur von natürlichen Personen erworben werden. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede/r Dolmetscher:in werden, welche/r die vom Verein festgelegten Aufnahmekriterien erfüllt und sich zu den Vereinszwecken bekennt. Ordentliche Mitglieder besitzen sowohl aktives als auch passives Wahlrecht und verfügen über eine Stimme.

 

Aufnahmekriterien:

Die in der Satzung §4 1.1aa, 1bb des BGSD e.V. anerkannten Abschlüsse für ordentliche Mitglieder gelten ebenfalls als Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied im bgd e.V.

 

bgsd.de/de/verband/mitglied-werden.html

Außerordentliche Mitgliedschaft:

Die außerordentliche Mitgliedschaft kann nur von natürlichen Personen erworben werden. Außerordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich in einer vom bgd e.V. anerkannten Ausbildung zur/zum DolmetscherIn befindet oder jede/r DolmetscherIn, die/der nicht den Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft entspricht und sich zu den Vereinszwecken bekennt. Außerordentliche Mitglieder besitzen sowohl aktives als auch passives Wahlrecht und verfügen über eine Stimme im bgd.

Fördernde Mitglieder:

Fördermitglied können (auch juristische) Personen oder Personenvereinigungen werden, die den Verein finanziell oder ideell unterstützen. Sie verfügen weder über passives noch aktives Wahlrecht.

Aufnahme als Mitglied:

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand mit dem zuständigen Fachkreis aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, des Qualifikationsnachweises bzw. der Aufnahmekriterien. Mit der Aufnahme verpflichtet sich jedes Mitglied, die aktuell geltende Fassung der Berufs-und Ehrenordnung der GebärdensprachdolmetscherInnen für ihre Tätigkeit als verbindliche Grundlage anzuerkennen. Das Mitglied ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Antragstellung eine MV zu besuchen um sich persönlich vorzustellen. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich anteilig sofort fällig. Wird eine oder beide Bedingungen nicht erfüllt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Ablehnung eines Aufnahmeantrages:

Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann die/der BewerberIn innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch erheben, über den bei der nächsten Mitgliederversammlung entschieden wird. Die mehrheitlich gefasste Entscheidung der Mitgliederversammlung über den Aufnahmeantrag ist endgültig.

Die Mitgliedschaft im bgd e.V. erlischt durch:

  1. Austritt

    Ein Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft endet am 31.12. eines laufenden Kalenderjahres. Ein Austritt befreit das Mitglied nicht von der Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr.
  2. Zahlungsverzug

    Der Vorstand kann die Streichung eines Mitglieds aus dem Verein vornehmen, wenn das Mitglied innerhalb von 4 Wochen nach der 2. schriftlichen Mahnung die jeweiligen Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet hat. Die Mitgliedschaft erlischt durch Vorstandsbeschluss.
  3. Ausschluss

    Der Ausschluss aus dem Verein wird vom Vorstand beschlossen, wenn das Mitglied gegen die Satzung des Vereins oder gegen die aktuell geltende Berufs- und Ehrendordnung für GebärdensprachdolmtscherInnen und ÜbersetzerInnen verstößt. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Ausschlusses kann das betroffene Mitglied innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch erheben. Darüber wird bei der nächsten Mitgliederversammlung entschieden. Die mehrheitlich gefasste Entscheidung der Mitgliederversammlung über den Ausschluss ist endgültig. Erfolgt kein Einspruch innerhalb der Frist, so ist der Ausschluss nach Ablauf der Frist gültig. Bis zum endgültigen Ausschluss bleibt die Mitgliedschaft in unveränderter Form bestehen
  4. Automatisch

    Die Mitgliedschaft im Verein erlischt automatisch, wenn eine oder beide Bedingungen des §3 (4) nicht erfüllt wurden
  5. Tod